Mit gebotener Sorgfalt kümmern wir uns um Ihren Müll.

Fest im Oldenburger Münsterland verankert, haben wir über Jahrzehnte hinweg ein gutes Gespür für die Anforderungen der hier ansässigen Betriebe entwickelt. Denn zahlreiche Unternehmen in der Region verlassen sich bereits auf Wertstoffmanagement von Siemer.

Restmüll, Gewerbeabfall, Altpapier, Altglas, Altholz, Altkunststoffe, Folien, Kartonagen, Schrott, Bauschutt, Grünabfälle oder Transport- und Verkaufsverpackungen entsorgen oder verwerten wir ökonomisch und ökologisch. In unserer 4.800 m² großen Wertstoffhalle werden vorwiegend Altpapier und Kunststoffe in diversen Qualitäten angenommen, sortiert und in bestmöglicher Qualität zu vermarktungsfähigen Ballen verpresst. Verlassen Sie sich auf über 100 Jahre Tradition, wenn es um Ihren Abfall geht.

Gewerbeabfallsortieranlage

Zum 01. Januar 2019 enden die Übergangsfristen der im August 2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung. Mit der Inbetriebnahme unserer Sortieranlage für Gewerbe- und Baustellenabfälle haben wir uns optimal auf die Anforderungen der neuen Gesetzgebung vorbereitet. Wir bieten Ihnen die verordnungskonforme Vorbehandlung Ihrer gemischten Abfälle an.

Ihr Gewinn: Neben der gesetzeskonformen Behandlung Ihrer gemischten Abfälle, erhalten Sie von uns die vom Gesetz geforderte Bestätigung über die ordnungsgemäße Vorbehandlung Ihrer Abfälle. Diese bietet Ihnen, sowie Ihren bisherigen und künftigen Kunden, die Sicherheit bei behördlichen Kontrollen.

Sonderabfälle

Mineralfaserabfälle entsorgen: so geht es richtig

Mineralfaserabfälle sind laut dem Europäischen Abfallverzeichnisses (AVV) als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft. Um Mineralfaserabfälle zu entsorgen stellen wir Ihnen gerne einen passenden Sammelbehälter zur Verfügung. Um den entsprechenden Transport und die Dokumentation kümmern wir uns dann.

Bitte beachten Sie!

Asbesthaltige Baustoffe, anfallende Glaswolle- oder Mineralwolleabfälle und HBCD-haltige Abfälle (Baustyropor und -styrodur, auch im Verbund) sind gemäß technischer Regel für Gefahrgutstoffe – TRGS 519 oder 521 – direkt vor Ort in Big Bags oder KMF-Säcken luftdicht zu verpacken. Unverpacktes Material wird durch eine externe Fachfirma sortiert und verpackt. Bitte füllen Sie die Container immer nur bis zur Ladekante. Falls Sie Fragen zu den Annahmekriterien haben oder sich über die Annahme anderer Abfälle informieren möchten, sind wir jederzeit gerne für Sie da!

Annahmekriterien

Sortenrein muss es sein

Was darf rein?
  • Asbestzement
  • Fassadenverkleidungen
  • Eternit-/Welleternitplatten
  • Blumenkästen
  • Heizungsverkleidungen
  • Rohre
  • Sanitärwände
  • Lüftungskanäle
  • Steine aus Nachtspeicheröfen

Fasern aus Mineral

Die Mineralfaser muss in reißfesten Säcken mit Verladeschlaufe staubdicht verpackt sein. Eine äußere Kontamination der Säcke ist auszuschließen. Die Säcke dürfen nicht beschädigt sein. Unverpackte Abfälle werden aus Arbeitsschutzgründen nicht angenommen. Mineralfaserabfälle dürfen in loser Form nicht in anderen Abfällen enthalten sein.

Laden Sie bitte nur die erlaubten Stoffe in die Behälter. Für den zusätzlichen Entsorgungsaufwand werden Zuschläge berechnet. Asbesthaltige Baustoffe, anfallende Glaswolle- oder Mineralwolleabfälle und HBCD-haltige Abfälle (Baustyropor und -styrodur, auch im Verbund) sind gemäß technischer Regel für Gefahrgutstoffe – TRGS 519 oder 521 – direkt vor Ort in Big Bags oder KMF-Säcken luftdicht zu verpacken. Bitte füllen Sie die Container immer nur bis zur Ladekante!

Falls Sie Fragen zu den Annahmekriterien haben oder sich über die Annahme anderer Abfälle informieren möchten, sind wir jederzeit gerne für Sie da!

Was darf rein?
  • Dach- und Rohrisolierung
  • Dämmplatten/-matten im Trockenbau
  • Glas-, Stein- und Mineralwolle
Und was darf nun NICHT rein?
  • Metalle, Holz und Kabel
  • Isolier- und Dämmstoffe wie Styropor
  • Gips- und Porenbeton
  • Kunststoffe, Rohre und Folienreste

Ich und mein Holz

Was darf rein?
  • Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere (ohne schädl. Verunreinigungen)
  • Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment)
  • Bauspanblatten
  • Baustellensortimente, Schalhölzer, behandeltes Vorholz (ohne schädl. Verunreinigungen)
  • Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz
  • Dielen, Fehlböden, Bretterschallungen aus dem Innenraum (ohne schädl. Verunreinigungen)
  • Einwegpaletten, Industrie aus Vollholz
  • Europaletten
  • Holz aus der Forstwirtschaft
  • Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtung, beschichtet sowie naturbelassenes Vollholz
  • Obstkisten aus Vollholz
  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Profilbretter, Deckenpaneele, Zierbalken usw. (ohne schädl. Verunreinigungen)
  • sonst. Paletten mit Verbundmaterialien
  • Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
  • Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
Und was darf NICHT rein?
  • Altholz aus industrieller Anwendung z. B. Industrieböden
  • Bahnschwellen
  • Bau und Abbruchholz mit schädl. Verunreinigungen (Mischsortiment)
  • Brandholz
  • Fenster, Fensterbänke, Außentüren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Leitungsmasten
  • Munitionskisten
  • Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere (mit schädl. Verunreinigungen)
  • Aussortiertes aus dem Garten- und Landschaftsbau, Gartenmöbel

Weg mit dem Schutt

Was darf rein?
  • Bauschutt, rein mineralisch
  • Kacheln, Natursteine, Ziegel, Sanitärkeramik
  • Mauerbruch, Betonteile, Kunststeinwerk, Fliesen,
  • Mineralische Abfälle, ohne Fremdanhaftungen aus Dämmung und Verkleidung, ohne metallische oder anderen Verschraubungen und Armaturen
Und was darf NICHT rein?
  • alle flüssigen Abfälle
  • Bims/Gasbetonsteine/Ytong/Lochziegel (Porotonsteine)
  • Asbestabfälle
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Glasreste
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • KMF (Künstliche Mineralfaser, Glaswolle, Dämmmaterial, Steinwolle)
  • Kunststofffolien, Farbeimer und Lackdosen
  • Metalle z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
  • Restmüll
  • Strohmatten und Drahtputz
  • Styroporplatten oder Teeranhaftungen

Natürlich nehmen wir auch nicht mineralisch

Was darf rein?
  • Bodenbeläge aus Holz und Kunststoffe
  • Fliesen, Mörtel, mineralische Materialien
  • Gips und Gipskartonplatten, Fermacellplatten,
  • Glas und Glasreste
  • Heraklithplatten
  • Holzwerkstoffe, Paletten, Kanthölzer, Bretter,
  • leere Verpackungen aus Folie, Pappe, Papier, Metall und Eisen
  • Möbelteile, Türzargen und Fenster
  • Rohre aus Kunststoff
  • Spanplatten
  • Tapetenreste, Kabelreste
  • Teppichreste
Und was darf NICHT rein?
  • Abfälle zur Beseitigung (Restabfall)
  • Asbestabfälle
  • Dachpappe
  • Elektronikschrott
  • Glas- und Steinwolle, künstl. Mineralfasern
  • kontaminiertes Holz
  • organische Abfälle
  • Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt
  • Sonderabfälle (wie Farben, Lacke, Öle u. ä.)

Eine große Portion Abfall entsorgen, bitte

Was darf rein?
  • Folie
  • Schrott
  • Papier, leicht verschmutzt (kein Öl!); Sonderpapiere, Kartonagen
  • Verbundstoffe (Folie/Papier, Metall/Papier usw.)
  • Styropor verschmutzt (geringe Mengen)
  • Schaumstoffe, PP-Schaumkörper (geringe Mengen)
  • Holz (unbehandelt, behandelt)
  • laminierte Kunstharzstoffe
  • PE-Getränkekisten
  • Kunststoff-Umreifungsbänder
  • gemischte Kunststoffe
  • Teppich, Teppichboden
  • PVC-Bodenbeläge
  • gemischte Verpackungsabfälle
Und was darf NICHT rein?
  • Sonderabfälle (Gasflaschen, Feuerlöscher, Spraydosen)
  • Elektronikschrott
  • Asbestzement (Eternit)
  • Autoreifen
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Farb- und Lackeimer
  • flüssige Stoffe
  • Holzfenster, -türen, -zargen/kontaminiertes Holz
  • Straßenkehricht, Asche
  • Speisereste
  • Asbestabfälle
  • KMF (Künstliche Mineralfaser, Glaswolle, Dämmmaterial, Steinwolle)

Annahmekriterien gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle in der Vorbehandlungsanlage 

Nicht vorbehandelte Abfallgemische (Feinanteil < 10mm, max. 15 Prozent) ohne Beraubung der Wertstoffe. Die Abfälle dürfen keine Schadstoffe oder Störstoffe enthalten, die den Vorbehandlungsablauf der Vorbehandlungsanlage beeinträchtigen. Aus technischen Gründen werden folgende Abfälle als „nicht sortierfähig“ eingestuft: 

  • Gefährliche Abfälle gemäß AVV enthalten, wie z.B. Teerpappen, Spraydosen, lösemittelhaltige Farben und Reiniger, Bahnschwellen, ölkontaminierte Böden oder Betonteile etc. 
  • Flüssigkeiten bis auf Tropfenanhaftungen 
  • fest gebündelt oder aufgerollt verschmutzte Folien, Bitumendachpappen u. ä., nur lose angeliefert 
  • Abfälle mit Flammpunkt < 80 °C 
  • asbesthaltige Abfälle 
  • ungeöffnete Ballenware, Baumstubben, Fässer und ähnliche Gebinde, Rollenware (aufgewickelte Etiketten, Folien), Seile, Teppiche, Bänder, Taue, Fischernetze, Altreifen, Mineralwolle, CFK, GFK, HBCD-haltige Dämmstoffe (Styropor), Gipskarton, massive Metallteile, Eimer mit flüssigen Wandfarben oder farbintensive Pulver 
  • sonstigen Stoffe, die wegen ihrer chemischen Zusammensetzung und/oder ihrer Menge das Bedienpersonal der Sortieranlage gefährden können 
  • Siedlungsabfall in blauen Müllsäcken, Nassmüll, stark riechender organsicher Müll / Bioabfall und Krankenhausabfälle 
  • Dämmwolle KMF Glaswolle, Mineralwolle 

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